Geld zurück von der Krankenkasse Â… für beschäftigte Rentner und Studenten mit Waisenrente
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Versicherungs-News
Wirtschaft | 2006-03-15 05:07:58

Geld zurück von der Krankenkasse Â… für beschäftigte Rentner und Studenten mit Waisenrente

Geld zurück von der Krankenkasse Â… für beschäftigte Rentner und Studenten mit Waisenrente


Geld zurück von der Krankenkasse Â… für beschäftigte Rentner und Studenten mit Waisenrente

Norbert Blüm versprach einst: 'Die Renten sind sicher'. Heute ist nur sicher, dass viele Rentner mit ihrem Geld nicht auskommen und trotz Altersruhegeld weiterarbeiten. Wer mehrere Einnahmequellen hat, sollte allerdings zum Taschenrechner greifen: Vielleicht hat er im vergangenen Jahr zuviel Beiträge an seine Krankenkasse gezahlt. 'Addieren kann man die Altersrente mit dem Gehalt, der Betriebsrente und den Versorgungsbezügen. Übersteigt das Ergebnis die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2005 von monatlich 3525 Euro, gibtÂ’s Geld zurück,' sagt Jens Wettengel, Beitragsexperte der DAK. Für freiwillig Versicherte gilt das allerdings nicht.

Auch Studenten, die eine Waisenrente beziehen, können sich unter Umständen auf eine Finanzspritze freuen – wenn sie den monatlichen Studentenbeitrag von 47,53 Euro bezahlen und ihnen gleichzeitig von ihrer Waisenrente ein Kassenbeitrag abgezogen wird. Ein Blick in den Rentenbescheid genügt: Dort ist ihr Eigenanteil zur Krankenversicherung vermerkt. Und diesen Eigenanteil zahlt die Kasse komplett zurück, wenn er nicht höher ist als der Studentenbeitrag von 47,53 Euro monatlich. Bei einem höheren Eigenanteil gibt es immerhin eine anteilige Erstattung.

Für Studenten wie für Rentner gilt: Sie müssen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen, um die zuviel gezahlten Beiträge zurück zu bekommen. 'Die Kassen speichern die einzelnen Einkünfte ihrer pflichtversicherten Mitglieder nicht, darum können sie die Überzahlungen auch nicht automatisch erstatten', erklärt Wettengel. Der DAK-Experte rät, im Zweifelsfall seiner Krankenversicherung mit den gesammelten Einkommensbescheinigungen einen Besuch abzustatten.



Ansprechpartner/in: Britta Cassone
E-Mail: britta.cassone@dak.de  
 
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