Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige ...
Versicherungs-News
Auto und Verkehr | 2010-09-07 03:05:53
Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medikamente eine Verordnung
Baierbrunn (ots) - Wer nachts oder am Wochenende ein
rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum
Arzt, um es sich verschreiben zu lassen. "Auch im Notdienst gilt die
Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin Allwang,
Baierbrunn, in der "Apotheken Umschau". Ein Asthmaspray oder ein
Antibiotikum bekommt der Patient also auch im Sonntags- oder
Nachtdienst nicht ohne Rezept.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2010 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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