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Versicherungs-News
Wirtschaft | 2010-12-14 12:04:07

Versicherungen: Sparen mit Umstieg auf Jahreszahlung

München (ots) -

- FinanceScout24: Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen für
Umstellung auf Jahreszahlung verwenden
- Wer Altverträge jetzt ändert, beschenkt sich für das gesamte
kommende Jahr
- Kunden, die Prämien monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich
überweisen, zahlen häufig zu viel
- Strategie zahlt sich insbesondere im derzeitigen Zinstief aus

Die Deutschen lassen sich das Weihnachtsfest europaweit mit am
meisten kosten. Die Verbraucher hierzulande werden in diesem Jahr pro
Haushalt voraussichtlich 613 Euro für das Fest ausgeben - bis zu 1,9
Prozent mehr als 2009. Das geht aus einer Vergleichsstudie des
britischen Instituts für Einzelhandelsforschung hervor. Am
ausgabefreudigsten sind die Briten mit 756 Euro je Haushalt. "Wenn
dann noch Weihnachtsgeld, andere Sonderzahlungen oder Boni übrig
bleiben, sollte man diesen Geldsegen dafür einmalig verwenden, seine
Versicherungen auf Jahreszahlung umzustellen", rät Dr. Errit
Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und
Finanzportals FinanceScout24. "Auf diese Weise macht man sich für das
ganze folgende Jahr selbst ein Geschenk. Denn wer seine
Versicherungsbeiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich
überweist, zahlt häufig zu viel", erklärt der FinanceScout24-Chef.
Ein Schreiben an den Versicherer genüge, um auch bestehende Verträge
umzustellen - am besten immer einige Wochen vor Beginn der bisherigen
Fälligkeit.

Natürlich sei es verlockend, eine Autoversicherung schon für 18
Euro im Monat abzuschließen, räumt Schlossberger ein. Doch diese
"optische Täuschung" habe ihren Preis: Denn die meisten Versicherer
verlangen für eine monatliche oder quartalsweise Zahlung der Beiträge
einen Zuschlag von bis zu fünf Prozent auf den gesamten
Jahresbeitrag. Wer diesen auf einen Schlag überweist, kann das Geld
natürlich nicht mehr anlegen und dafür Zinsen kassieren. Diese
entgangenen Zinsen müssen deshalb mit der Ersparnis bei einer
Umstellung auf Jahreszahlung verrechnet werden. Doch derzeit würden
Anlagen auf Tages- und Festgeldkonten nur zu historisch niedrigen
Konditionen verzinst, und wer das Geld auf dem Girokonto vorhalte,
bekomme meistens gar keine Zinsen. Deshalb lohne sich die
Jahreszahlung zurzeit in jedem Fall, so Schlossberger. Zudem sei
diese Ersparnis im Gegensatz zu den Zinsen auf Fest- und Tagesgeld
komplett steuerfrei.

Bei nicht so teuren Policen wie der Privathaftpflicht oder einer
Hausratversicherung fallen die Aufschläge in absoluten Zahlen zwar
nicht so sehr ins Gewicht. Dennoch schätzt Schlossberger, dass die
meisten Haushalte locker einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen
können, wenn sie alle Verträge umstellen. Allein für ihre
Autoversicherung geben die Deutschen durchschnittlich 500 Euro pro
Jahr aus, zeigen Auswertungen von FinanceScout24. Viele Verbraucher
besitzen auch eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung,
die sich ebenfalls auf Jahreszahlung umstellen lässt.

Noch wesentlich höher sei das Sparpotenzial bei
Kapitallebensversicherungen. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren und
einer Sparleistung von 1.200 Euro pro Jahr belaufe sich die Differenz
am Ende auf einen vierstelligen Betrag in Höhe von 1.200 bis 1.400
Euro. Das entspreche einem Minus von mehr als drei Prozent bei der
Auszahlungssumme. Auch bei Unfallversicherungen lohne sich das
Nachrechnen und gegebenenfalls eine Umstellung auf Jahreszahlung.

Ob die Versicherer bei Ratenzahlung so hohe Zuschläge verlangen
dürfen, ist übrigens rechtlich umstritten. Eine Verbraucherzentrale
hatte im Auftrag eines Kunden gegen fünf Prozent Aufschlag - das
entspricht einem effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent - für die
monatliche Zahlungsweise geklagt, weil die Gesellschaft diesen Zins
nicht in den Vertragsbedingungen ausgewiesen hatte. In der ersten
Instanz wurde der Klage stattgegeben, in der zweiten bekam die
Assekuranz Recht. Schließlich ging die Angelegenheit vor den
Bundesgerichtshof (BGH). Als die Richter der Klage der
Verbraucherzentrale gute Chancen einräumten, gab der Versicherer ein
Anerkenntnis ab und vermied so eine BGH-Entscheidung. Das
erstinstanzliche Urteil wurde daraufhin rechtskräftig. Seither
vertreten die Versicherer den Standpunkt, es betreffe nur den
verhandelten Einzelfall. Unabhängige Experten glauben indes, dass
auch Kunden anderer Unternehmen zumindest die Differenz zwischen dem
effektivem Jahreszins, der sich aus der Höhe der
Ratenzahlungszuschläge ergibt, und dem gesetzlichen Zins von vier
Prozent zurückfordern können. Ist weder der effektive Jahreszins
angegeben worden noch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt,
könne der Vertrag widerrufen werden, sofern dieser nach der
Schuldrechtsreform geschlossen wurde (Vertragsbeginn ab 1. Januar
2002). Vorbildliche Gesellschaften erkennt man seither daran, dass
sie den effektiven Jahreszins angeben und dieser in der Regel vier
Prozent nicht übersteigt.

Schlossberger rät Versicherungskunden dennoch, es nicht auf eine
rechtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, sondern ganz
einfach selbst die Initiative zu ergreifen und auf Jahreszahlung
umzustellen. Noch mehr könnten Verbraucher natürlich sparen, wenn sie
neben der richtigen Zahlungsweise auch einen günstigen und trotzdem
guten Versicherer wählen. Dabei behilflich seien die
Vergleichsrechner von FinanceScout24:

http://www.financescout24.de/versicherungen.aspx

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